Beschreibung
Die technische Ausarbeitung und Koordination
Die Durchführung dieser Phase beginnt mit der Integration der verschiedenen technischen Disziplinen. Der Architekt legt die Entwurfszeichnungen dem Tragwerksplaner und dem Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung vor, um Konflikte in der Raumordnung frühzeitig zu erkennen. Maße stehen nun fest. Wo zuvor eine schematische Angabe genügte, erfordert die Praxis nun eine exakte Dimensionierung jedes baulichen Elements. Alle Bauteile werden an den geltenden Vorschriften geprüft, einschließlich der Musterbauordnung (MBO) und der Landesbauordnungen (LBO). Brandabschnitte, Rettungswege und Zuluftvolumenströme werden in den Grundrissen verarbeitet.
In dieser Phase erfolgt auch die endgültige Material- und Farbwahl. Dies ist für die bauaufsichtliche bzw. gestalterische Beurteilung erforderlich. Die Zeichnungen werden um Detailzeichnungen kritischer Anschlüsse ergänzt. Die Berechnungen des Tragwerksplaners für die Gründung und die Haupttragkonstruktion werden abschließend abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein zusammenhängendes Paket von Dokumenten. Dieser Satz dient als rechtlicher Nachweis für den Bauantrag. Man friert den Entwurf ein. Die Grundlage für die nachfolgende Ausführungsvorbereitung ist damit unveränderlich.
Typische Tätigkeiten in der Praxis
- Integrieren der statischen Berechnungen in bauliche Grundrisse und Schnitte.
- Dimensionieren von Schächten, Kanälen und Technikräumen auf Basis der TGA-Entwürfe.
- Prüfen der Geometrie und Materialeigenschaften an die Anforderungen der MBO/LBO.
- Festlegen des endgültigen Fassadenaufbaus und der Detaillierung der Gebäudehülle.
- Zusammenstellen des vollständigen Dossiers für die Einreichung des Bauantrags.
Fachdisziplinen innerhalb des Entwurfs
Eine Entwurfsplanung ist selten eine Einzelleistung. Obwohl der Architekt oft die Federführung übernimmt, verzweigt sich die EP in verschiedene fachspezifische Teilentwürfe, die synchron laufen müssen. In der Praxis spricht man häufig von der baulichen EP, der tragwerksplanerischen EP und der technischen EP (TGA). Diese Trennung ist entscheidend. Der Tragwerksplaner legt die endgültigen Stahlprofile und die Betonbewehrung fest, während der Fachplaner die genauen Positionen von Lüftungsgeräten und Leitungstrassen bestimmt. Hier findet die Kollisionsprüfung statt. Passen die Kanäle tatsächlich unter die Träger? Ohne diese integrale Abstimmung ist eine EP nur eine Sammlung loser Zeichnungen.
- Architektonische EP: Fokus auf Ästhetik, Aufteilung und die Gebäudehülle.
- Tragwerksplanerische EP: Die endgültige Berechnung der Haupttragkonstruktion.
- TGA-Entwurf (Technisch): Festlegung von Kapazitäten und räumlicher Einbindung der Technik.
Unterscheidung zur Ausführungsplanung
Verwirrung ist vorprogrammiert bei der Grenze zwischen der EP und der nachfolgenden Ausführungsplanung (AP). Der Unterschied ist wesentlich. Eine EP ist auf die externe Rechtfertigung ausgerichtet; sie dient als Grundlage für die Baugenehmigung und die Gestaltungsprüfung. Die AP hingegen ist intern auf die Ausführung ausgerichtet. In der EP steht, welcher Ziegel kommt. In der AP steht, wie die Verankerung verteilt und wie die Ecklösung genau gemauert wird. Die EP friert die Form ein. Die AP macht die Form herstellbar. Manchmal gehen diese Phasen bei kleineren Projekten ineinander über, doch bei komplexen Gewerbebauten ist die Trennung zur Beherrschung der Baukosten strikt notwendig.
Digitale Varianten und Detaillierungsgrade
In der modernen Baupraxis wird die EP häufig anhand des Level of Development (LOD) definiert. Man spricht dann von LOD 300. Das bedeutet, dass die Geometrie und die Informationen im 3D-Modell für den spezifischen Standort und die Abmessung der Elemente genau sind. Keine Schätzungen mehr. Keine Abstraktion. Manchmal verwendet man den Begriff „ausschreibungsreifer Entwurf“. Dies ist eine Variante, die direkt an das Verfassen der technischen Beschreibung bzw. der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung gekoppelt ist. Sie bildet das rechtliche Rückgrat des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ein Fehler darin führt unweigerlich zu Nachträgen während der Ausführung. Präzision ist hier kein Luxus, sondern eine harte Voraussetzung.
Praxissituationen bei einer Entwurfsplanung
Der Übergang vom Entwurf zur Wirklichkeit zeigt sich oft in kleinen, aber entscheidenden Details. Nehmen wir den Leitungsschacht in einem Mehrfamilienhaus. Wo im Vorentwurf ein blaues Quadrat genügte, zwingt die EP zu Entscheidungen. Passen die drei dicken Fallleitungen und der Lüftungskanal tatsächlich nebeneinander, ohne dass die Badezimmertür am Rahmen klemmt? In der EP wird die Schachtwand auf den Millimeter bestimmt. Der Architekt schiebt keine Wände mehr; er integriert die Technik.
Ein weiteres Beispiel ist die Fassadenbekleidung für die Gestaltungsprüfung. In dieser Phase genügt „Ziegel“ nicht mehr als Beschreibung. Der Architekt legt die spezifische Sortierung, den Verband und sogar die Fugenfarbe fest. Diese Angaben gehen direkt an die Behörde für die Baugenehmigung. Ändert der Auftraggeber nach dieser Phase den Stein von Rot auf Grau? Dann kann das zu einem neuen Genehmigungsantrag und Verzögerungen im Prozess führen. Der Entwurf ist zu diesem Zeitpunkt rechtlich eingefroren.
Auch die konstruktive Sicherheit wird konkret. In der EP ersetzt der Tragwerksplaner die Annahme „Betondecke“ durch die Berechnung einer 250 mm dicken Elementdecke mit spezifischen Bewehrungszonen. Der Architekt passt seine Schnittzeichnungen entsprechend an. Zeigt sich, dass eine Stahlstütze im Wohnzimmer erforderlich ist, um die Spannweite zu erreichen, so erscheint diese nun endgültig in der Zeichnung. Keine Überraschungen mehr während der Bauzeit. Der Raum ist technisch durchdacht.
In der EP wird der künstlerische Traum mit der harten Realität des Stahlpreises und der verfügbaren Deckenhöhe konfrontiert.
Denken Sie schließlich an die Fensterrahmen. Im Vorentwurf zeichnete man eine Glasfläche. In der EP ist es ein spezifischer Profiltyp eines noch zu bestimmenden Herstellers, einschließlich der Öffnungsrichtung der Fenster und der Position der Lüftungsgitter. Diese Entscheidungen bestimmen die Ausstrahlung und die Energieeffizienz (GEG-Nachweis) des Gebäudes. Alles greift ineinander.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Bauordnungsrecht
Der Entwurf muss sich am Maßstab der Musterbauordnung (MBO) bzw. der Landesbauordnungen (LBO) messen lassen. Das ist keine unverbindliche Übung. Wo der Vorentwurf noch mit Möglichkeiten liebäugeln durfte, zwingt das Gesetz in der EP zu harten Entscheidungen über Tageslicht, Lüftung und Brandübertragung. Die Bauordnungen der Länder bilden dabei den übergeordneten Rahmen. Die EP fungiert darin als formelle Nullpunktmessung für die Behörde. Ohne Prüfung an einschlägigen DIN-Normen, etwa DIN 277 für die Flächenermittlung oder DIN 4102 für den Brandschutz, bleibt der Entwurf rechtlich flügellahm.
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Druck auf die EP gestiegen. Der Nachweis der Energieeffizienz wird in der EP endgültig festgeschrieben. Jede Änderung der Dämmwerte oder Anlagentypen hat unmittelbare Folgen für die Genehmigungsfähigkeit. Vertraglich spielt die VOB/B oder ein entsprechender Ingenieurvertrag oft im Hintergrund eine Rolle. Die EP markiert den Zeitpunkt, an dem die Verantwortung für den Entwurf einfriert. Keine Linie ist mehr unverbindlich. Alles dreht sich um die Nachweisbarkeit gegenüber dem Gesetz.
Historische Entwicklung der Entwurfsphasen
Früher war die Grenze zwischen Traum und Tat weniger starr. Architekten arbeiteten in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts oft mit einem durchlaufenden Prozess, bei dem sich der Entwurf während der Bauzeit noch erheblich ändern konnte. Der Baumeister hatte die Federführung. Details entstanden auf dem Gerüst. Mit der zunehmenden Komplexität des Wohnungsbaus und der Einführung der Musterbauordnung entstand die Notwendigkeit einer formellen Prüfung im Voraus. Der Entwurf musste auf dem Papier nachweisen, dass er sicher und gesund war.
Die eigentliche Formalisierung der Entwurfsplanung kam mit der Einführung verbindlicher Leistungsbilder (HOAI). Dieses Regelwerk brachte Struktur in das Chaos des Bauberatungsmarktes. Die EP erhielt darin einen spezifischen rechtlichen und finanziellen Status. Sie wurde die Phase, in der der Architekt seine künstlerische Freiheit offiziell an die technische Realität übergab. Wer nach der EP noch Wände verschob, hatte mit Mehrkosten zu rechnen. Die Einführung der HOAI-Novellen verstärkte diesen Einschnitt. Die EP verschob sich von einem ästhetischen Endpunkt zu einem integralen technischen Knotenpunkt.
In den neunziger Jahren sorgte die erste Wärmeschutzverordnung für eine Wende. Plötzlich mussten Lüftungsberechnungen und Tageslichtversorgung bereits in der Entwurfsphase schwarz auf weiß vorliegen. Die EP war nicht länger eine Sammlung schöner Fassaden, sondern wurde ein technisches Dossier. Die Digitalisierung beschleunigte diesen Prozess. Wo man zuvor mit Tusche auf Transparentpapier zeichnete, erzwangen CAD-Systeme und später BIM eine Präzision, die in handwerklicher Zeit undenkbar war. Die „unscharfe Linie“ des Architekten verschwand. Die harte Koordinate des Computers übernahm.