Beschreibung
Ausführung und Realisierung
Die Realisierung eines Balkons beginnt in der Regel während der Rohbauphase eines Gebäudes. Bei Betonkonstruktionen werden vorgefertigte Balkonplatten mit einem Kran in ihre Position gehoben und vorübergehend durch ein Stützgerüst abgestützt. Entscheidend dabei ist die konstruktive Kopplung. Man setzt thermische Trennungen ein, um Wärmebrücken zwischen der kalten Außenplatte und dem warmen Innenboden zu minimieren. Diese Elemente enthalten Dämmmaterial und hochwertigen Stahl, der die Zug- und Querkräfte in die dahinterliegende Bodenkonstruktion überträgt. Es kommt dabei auf das Genaueste an. Die Verbindung muss nämlich enormen Hebelkräften standhalten.
Bei Sanierungsprojekten oder im Stahlbau verläuft der Prozess anders. Hier werden Balkone oft nachträglich montiert. Stahlrahmen werden mit schweren chemischen Ankern an der Fassade befestigt oder ruhen auf einer eigenen Stützenstruktur, die die Last direkt in das Fundament ableitet. Der Rahmen erhält anschließend eine Ausfüllung aus Betonplatten, Holzdie len oder Rosten. Die Entwässerung ist ein technischer Schwerpunkt. Man bringt ein Gefälle von mindestens 1 % in Richtung eines Ablaufs oder eines Wasserspeiers an. Dies verhindert Pfützenbildung. Der Anschluss an die Fassade wird wasserdicht ausgeführt, oft mit Bleischürze oder flüssigen Abdichtungsmitteln, um das Eindringen von Wasser in die zweischalige Wand zu verhindern.
Konstruktive Ausführungsformen
Auskragende und unterstützte Konstruktionen
Konstruktiv unterscheiden wir, wie die Masse des Balkons getragen wird. Der auskragende Balkon ist ein Klassiker im Betonbau. Die Decke kragt ohne externe Unterstützung aus der Fassade aus, wobei die Bewehrung in der Oberseite der Platte die Zugspannungen aufnimmt. Dies erfordert eine nahtlose Integration in die Haupttragkonstruktion des Gebäudes. Bei Sanierung oder nachträglicher Montage wählt man häufiger einen unterstützten Balkon. Hierbei ruht die Konstruktion auf Stützen, die die Lasten direkt in das Fundament ableiten, oder die Platte wird mit Zugstangen an den darüberliegenden Fassadenteilen verankert. Die Wahl beeinflusst nicht nur die Ästhetik, sondern auch den Fundamentdruck.
Der französische Balkon
Eine Besonderheit ist der französische Balkon. Der Begriff ist streng genommen irreführend. Es handelt sich nämlich nicht um eine begehbare Bodenfläche, die vor die Fassade auskragt. Er besteht aus einem Geländer, das direkt vor nach innen öffnenden Türen im Geschoss montiert ist. Funktional dient er ausschließlich der Sicherheit beim Lüften und der Maximierung des Lichteinfalls. Man sieht diesen Typ häufig im städtischen Hochbau, wo der Platz für einen vollwertig ausgebauten Balkon fehlt oder wo der Architekt die Fassade flach halten möchte.
Funktionale Unterschiede und Verwechslungen
Häufig entsteht Verwechslung zwischen einem Balkon und einer Loggia. Während der Balkon ein Anbau ist, liegt die Loggia innerhalb der Fassadenflucht. Eine Zwischenform ist der halbeinspringende Balkon, bei dem die Bodenplatte teils in das Gebäudevolumen einschneidet und teils nach außen auskragt. Dies bietet ein Optimum zwischen Schutz und Aussicht.
Darüber hinaus ist die Abgrenzung zur Galerie wesentlich. Obwohl die Konstruktion identisch sein kann, eine Betonplatte an der Fassade, dient eine Galerie als gemeinschaftlicher Verkehrsraum zur Erschließung von Wohnungen. Ein Balkon ist privat. Wenn ein Balkon sehr groß ist und auf der Dachkonstruktion eines darunterliegenden Geschosses ruht, spricht man offiziell von einer Dachterrasse. Der Unterschied liegt hier in der darunterliegenden Konstruktion: ein Balkon 'hängt' oder 'kragt aus', eine Terrasse 'ruht'.
Praxispielen und Erscheinungsformen
Stell dir einen modernen Wohnkomplex am Stadtrand vor. Graue Betonplatten hängen wie straffe Puzzleteile an der Fassade. Du siehst den Übergang zwischen dem Innenboden und der Außenplatte, markiert durch einen dämmenden Streifen. Darauf stehen schwere Pflanzkübel und eine Loungegarnitur. Das Wasser läuft bei einem Regenschauer über ein dezentes Gefälle direkt zum Wasserspeier an der Seite ab. Dies ist der klassische auskragende Balkon im Neubau.
In einem sanierten Stadtviertel siehst du ein ganz anderes Bild. An der Rückseite eines Hauses aus den 1930er Jahren hängt ein leichter Stahlrahmen. Er ist nachträglich mit schweren chemischen Ankern montiert, die tief in die Ziegelmauer greifen. Der Boden besteht aus Holzdie len, durch die der Wind weht. Schlank. Funktional. Er bietet den Bewohnern den dringend benötigten Außenraum, ohne das ursprüngliche Fundament stark zu belasten.
Dann der französische Balkon in einer belebten Innenstadt. Die Flügeltüren im dritten Geschoss gehen weit auf. Du trittst nicht nach draußen, sondern stehst direkt an einem zierlichen schmiedeeisernen Geländer. Es gibt keine Bodenfläche. Nur Licht, Luft und der Kontakt zur Straße unten. Er maximiert das Erleben des Innenraums, ohne kostbare Quadratmeter außerhalb der Fassade hinzuzufügen.
Auf einer Dachterrasse eines Penthouses entsteht oft die Verwechslung mit einem Balkon. Die Konstruktion wirkt gleich, aber hier ruht der Boden direkt auf dem darunterliegenden Geschoss. Keine Auskragung, sondern ein massiver Träger. Es fühlt sich robust an, fast wie ein Garten in der Höhe.
Normung und Sicherheitsanforderungen
Die Musterbauordnung (MBO) und die Landesbauordnungen regeln die Spielregeln für die physische Sicherheit. Sicherheit ist hier keine Empfehlung. Für die Brüstung gilt eine strenge Untergrenze von einem Meter bei Neubauten, wer jedoch höher als zwölf Meter über Gelände baut, muss eine Höhe von mindestens 1,1 Metern einhalten. Keine Aufstiege zwischen 0,2 und 0,7 Metern Höhe. Dies verhindert, dass Kinder das Geländer als Leiter benutzen. Die DIN EN 1991-Reihe, die Eurocodes mit nationalem Anhang, bestimmt die Rechenwerte für die veränderlichen Lasten und den Winddruck auf die Geländer. Die Konstruktion muss nämlich nicht nur das Eigengewicht tragen, sondern auch einer dichten Menschenmenge und schweren Sturmböen standhalten. Die Regenwasserentwässerung ist technisch verpflichtend, um Stau und konstruktiven Verfall durch eindringendes Wasser zu verhindern.
Rechtliche Rahmen und Nachbarrecht
Privatsphäre ist rechtlich verankert und oft eine Konfliktquelle. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist unerbittlich. § 50 Nachbarrechtsgesetz verbietet grundsätzlich Fenster oder Balkone, die unmittelbar Einblick auf das Nachbargrundstück innerhalb eines Abstands von zwei Metern zur Grundstücksgrenze bieten. Eine Regel, die so manchen Sanierungsplan torpediert hat. Abweichen kann man nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder wenn eine blinde Wand oder undurchsichtige Sichtschutzelemente vorliegen. Eine Baugenehmigung ist nahezu immer erforderlich. Das Fassadenbild verändert sich. Gestaltungssatzungen wiegen schwer. Bei Wohnanlagen ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) der letztendliche Entscheider über die konstruktive Hülle. Das Balkondeckfeld und die Tragkonstruktion fallen meist unter das Gemeinschaftseigentum, wodurch einzelne Bewohner nicht eigenmächtig konstruktive Änderungen oder ästhetische Anpassungen an der Außenseite vornehmen dürfen.