Beschreibung
Ausführung und konstruktive Arbeitsweise
Die Ausführung des Anplankens beginnt mit dem vollständigen Freilegen der bestehenden Tragstruktur an der Kopfseite des Gebäudes. Die Fassadenbekleidung und Dämmschichten werden entfernt. Der Rohbau kommt zum Vorschein. Tragwerksplaner prüfen die Positionen der vorhandenen Bewehrung oder den Zustand der Stahlprofile. Anschließend werden Löcher für die chemische Verankerung gebohrt oder die vorhandene Bewehrung teilweise freigelegt, um einen Bewehrungsanschluss herzustellen. Die neuen Decken- und Wandelemente werden direkt an die alte Konstruktion montiert oder betoniert. Eine monolithische Verbindung ist häufig das Ziel.
Integration der Erschließung
Beim Anplanken wird die Logik des bestehenden Achsrasters strikt befolgt. Die horizontale Erschließung bildet dabei den Leitfaden. Die Kopfwand des inneren Flurs oder der Galerie wird durchbrochen. Dieser Verkehrsraum wird anschließend nahtlos in das neue Volumen verlängert. Keine komplexen neuen Treppenhäuser oder Aufzugsschächte; die vorhandene Infrastruktur wird einfach verlängert. Installationstrassen für Wasser, Elektro und Lüftung werden von den bestehenden Hauptschächten in den neuen Abschnitt geführt. Das neue Volumen stützt sich auf die Resttragfähigkeit der vorhandenen Fundamentstreifen oder Pfähle. Zusätzliche Fundamentarbeiten sind meist nicht erforderlich. Die Hülle wird als letzter Schritt wieder geschlossen, wobei der Übergang zwischen alt und neu je nach Setzungsberechnung konstruktiv getrennt oder starr gekoppelt wird.
Varianten in Maßstab und Material
In der Praxis unterscheidet man zwei Hauptvarianten: die vollständige Achsrasterverlängerung und die partielle Kopferweiterung. Die vollständige Variante folgt den bestehenden Konturen des Gebäudes nahtlos. Alle Geschosse werden mitgeführt. Bei einer partiellen Erweiterung wird nur ein Teil der Kopfwand genutzt, beispielsweise um nur das Erdgeschoss für gewerbliche Zwecke zu vergrößern oder um Balkone in vollwertige Innenräume umzuwandeln.
Die Materialwahl bestimmt häufig die Unterkategorie. Man kann eine traditionelle Bauweise in Beton oder Kalksandstein wählen, sofern das Fundament dies zulässt. Ist die Reserve knapp? Dann kommt eine trockene Montage mit Stahlrahmen oder Holzrahmenbau in Betracht. Dieses "leichte" Anplanken minimiert die zusätzliche Belastung der bestehenden Pfähle oder Streifen. Heute sieht man auch zunehmend Module aus Cross Laminated Timber (CLT), die als vorgefertigte Einheiten an die Kopfwand gesetzt werden.
Terminologische Nuancen und Abgrenzung
Verwechslungen entstehen manchmal mit den Begriffen "Anbau" oder "Erweiterung". Ein entscheidender Unterschied liegt in der Fundamentierungsweise. Ein Standardanbau verfügt über ein eigenes, unabhängiges Fundament und ist konstruktiv durch eine Dehnungsfuge getrennt. Anplanken hingegen sucht die Verbindung. Es ist eine strukturelle Verschmelzung. Auch der Begriff "Kopfwandsanierung" fällt gelegentlich, betrifft aber nur die ästhetische Hülle, während es beim Anplanken grundsätzlich um Volumenerweiterung geht.
Unterschied zur Aufstockung und Nachverdichtung
Obwohl beide unter den Begriff der Verdichtung fallen, ist die Richtung das unterscheidende Merkmal. Aufstocken geht in die Höhe. Anplanken wirkt in der horizontalen Ebene. Manchmal werden sie bei Großsanierungsprojekten kombiniert. Nachverdichtung ist der Oberbegriff für die Nutzung ungenutzter Flächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets; Anplanken ist die spezifische Technik, dies an den Enden linearer Baublöcke zu realisieren. Während bei einem regulären Anbau oft ein neues Treppenhaus oder ein Aufzug erforderlich ist, nutzt Anplanken die bestehende innere Zirkulation. Das spart Raum. Und Kosten. Es ist Wiederverwendung von Infrastruktur in optimaler Form.
Praxisbeispiele und wiedererkennbare Situationen
Stellen Sie sich eine Galerie-Wohnanlage aus den siebziger Jahren vor. Die Galerie endet heute abrupt am letzten Wohnungsende, aber der Druck auf den Wohnungsmarkt erzwingt Kreativität. Hier bietet Anplanken eine Lösung. Die Betongalerieplatte wird an der Kopfseite freigelegt, anschließend wird neue Bewehrung chemisch in den bestehenden Deckenrand verankert. Es entsteht ein zusätzliches Achsraster. Der neue Bewohner nutzt einfach den vorhandenen Aufzug und das zentrale Treppenhaus. Keine kostspielige zusätzliche Erschließung nötig; die bestehende Infrastruktur erledigt die Arbeit.
Ein anderes Szenario spielt sich bei Pflegeeinrichtungen oder Schulen ab. Eine blinde Stirnwand eines langen Flurs bildet den Ausgangspunkt. Die Fassadenbekleidung wird entfernt und ein neues Volumen direkt an die Tragstruktur gekoppelt. Die Pflegekraft oder der Lehrer geht nach dem Umbau einfach ein paar Meter weiter den Flur entlang. Die Installationstrassen für Lüftung und Elektro werden von der abgehängten Decke des bestehenden Flurs nahtlos durchgezogen. Effizienz in optimaler Form.
Im Gewerbebau sieht man häufig die leichte Variante bei Bürogebäuden. Eine Stahlkonstruktion, die an der Seitenwand erweitert wird. Die bestehenden Stahlstützen dienen als Ankerpunkt für die neuen Träger. Um das Fundament nicht zu überlasten, wählt man hier oft eine Ausführung mit Holzrahmenbau oder vorgefertigten Fassadensegmenten. Das Ergebnis? Zusätzliche Quadratmeter, ohne dass eine Rammvorrichtung auf dem engen Parkplatz neben dem Gebäude zum Einsatz kommt.
Rahmenbedingungen und normative Prüfung
Geltende Gesetzgebung und konstruktive Rahmenbedingungen
Anplanken ist rechtlich kein Freibrief für formfreies Bauen. Da die neue Konstruktion direkt auf dem bestehenden Fundament und der Tragstruktur aufsteht, erzwingt die Musterbauordnung (MBO) bzw. die jeweilige Landesbauordnung (LBO) eine äußerst genaue Prüfung der Sicherheitsklassen. Die Resttragfähigkeit der alten Bauteile muss schwarz auf weiß nachgewiesen werden. Tragwerksplaner greifen hierbei auf die DIN 1076 bzw. die einschlägigen Regelwerke zur Bewertung bestehender Tragwerke zurück. Keine Schätzung nach Gefühl. Die Bauordnungen der Länder betrachten diesen Eingriff nahezu immer als genehmigungspflichtige technische Bauaktivität.
Das Spannungsfeld zwischen alt und neu
Die Landesbauordnungen unterscheiden scharf zwischen dem "Bestandsschutz" für bestehende Bauten und den strengen Neubauanforderungen für die Erweiterung selbst. Dies erzeugt eine technische Gratwanderung. Während die bestehenden Geschosse weiterhin die Anforderungen ihres Baujahres erfüllen dürfen, muss der "angeplankte" Meter die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an die Energieeffizienz erfüllen. Die Grenze ist scharf. Auch der Brandschutz erfordert Aufmerksamkeit; die ursprüngliche Kopfwand diente oft als Brandabschnittstrennung, eine Funktion, die durch den inneren Durchbruch von Fluren oder Galerien grundlegend verändert wird. Die neuen Verbindungen müssen die Anforderungen an den Feuerwiderstand (Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501) erfüllen, wie sie in den geltenden Vorschriften für Rettungswege festgelegt sind.